1. Geflüchtete in Deutschland: Diese Voraussetzungen müssen erfüllt sein Innerhalb der ersten drei Monate nach der Ankunft in Deutschland besteht für Flüchtlinge ein Beschäftigungsverbot. Ist diese Frist abgelaufen, dürfen Sie mit einer Erlaubnis der Bundesagentur für Arbeit einer bezahlten Beschäftigung nachgehen, sofern Ihr Asylantrag noch in der Prüfung ist. Außerdem muss eine Aufenthaltserlaubnis gegeben sein.…